Corona Virus | Die aktuelle Lage

Die Entwicklung der letzten Wochen zeigt, dass in Deutschland und vielen anderen Ländern aufgrund behördlicher Anordnungen Veranstaltungen nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden können. Wir gehen aber davon aus, dass in den meisten Fällen eine Verlegung der Veranstaltungen auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein wird.

So setzen wir alles daran, das kulturelle Angebot in Deutschland aufrechtzuerhalten und für die betroffenen Veranstaltungen auch Ersatztermine anzubieten. In diesem Fall behalten alle Tickets ihre Gültigkeit. Wir bitten jedoch um etwas Geduld, da in Deutschland zahlreiche Veranstaltungen betroffen sind und wir Ersatztermine finden müssen. Dies erfordert eine umfangreiche Organisation und Koordination mit Künstlern, Veranstaltungsstätten und vielen anderen Beteiligten. Falls eine Verschiebung nicht gelingt und Veranstaltungen endgültig ersatzlos ausfallen, erarbeiten wir gerade Lösungen.

Für alle Fragen steht diesbezüglich unser Serviceteam unter serviceteam@fkpscorpio.com

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste, Künstler und Mitarbeiter haben oberste Priorität, weshalb wir die Entscheidung der Politik und der Behörden nachvollziehen können. Dennoch bedauern wir es für unsere Kunden, dass zahlreiche Konzerte und andere lang herbeigesehnte Veranstaltungen erst einmal verschoben werden müssen. Deshalb richten wir jetzt all unsere Aufmerksamkeit darauf, transparent zu kommunizieren und möglichst schnell Ersatztermine zu finden.

Update 22.04.2020

Gutscheinlösung kommt: Bundesregierung unterstützt Kultur- und Freizeitbranche

Die Bundesregierung hat auf die dramatische Situation im Live Entertainment durch die Coronavirus-Pandemie reagiert und am 8. April 2020 eine neue Gesetzesinitiative gestartet. Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen.
Das neue Gesetz wird voraussichtlich Mitte Mai 2020 vom Bundestag verabschiedet werden und dann rückwirkend für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Wir bitten alle Kunden um Verständnis und Geduld. Denn auch wir müssen die Verabschiedung des neuen Gesetzes abwarten und unsere Prozesse und Systeme dann an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen.
Über das weitere Vorgehen informieren wir die Kunden zeitnah. Bis dahin sollten alle Kunden ihre Tickets aufbewahren.

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