KINDER UND JUGENDLICHE
Wir empfehlen, Kinder unter 8 Jahren nicht auf das Festival mitzunehmen, da ein
Rock-Festival für kleine Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.)
darstellt.
Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts
– unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das
Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen
die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren
Aufenthalt auf dem Festival.
Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer
Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer
Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche
nach Hause geschickt werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer
Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer
Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im
Veranstaltungsgelände aufhalten.
Download-Formular U16
Jugendliche über 16 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit
schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände
aufhalten.
Download-Formular
16 bis 18
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des
Personensorgeberechtigten vorzulegen.
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